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Einfaches, beglaubigtes und beeidigtes Gutachten: Welche Unterschiede gibt es?

Welche Unterschiede gibt es zwischen einem einfachen, einem beglaubigtem und einem beeideten Gutachten?

Grundsätzlich ist ein Gutachten ein technisches Dokument, das von einem Fachmann verfasst worden ist. In diesem Dokument wird eine Bewertung oder objektive Analyse einer ganz bestimmten Fragestellung abgegeben. Allerdings gibt es unterschiedliche Arten von Gutachten, darunter das einfache Gutachten, das beglaubigte Gutachten und das beeidigte Gutachten. Jedes dieser Gutachten weist Besonderheiten auf, wenn es um das Entstehen und den rechtlichen Wert geht. Im Folgenden gehen wir daher auf alle drei Arten von Gutachten und deren Besonderheiten näher ein.

  1. Einfaches Gutachten: Ein einfaches Gutachten ist eine von einem Experten abgegebene technische Bewertung, die keinerlei rechtlichen wert hat. Im Normalfall wird ein solches Gutachten angefragt, wenn es um die Bewertung einer technischen oder wissenschaftlichen Fragestellung geht. Es dient dazu, eine detaillierte Analyse zu stützen oder eine informierte Entscheidung zu treffen. Es muss hier allerdings noch einmal betont werden, dass ein einfaches Gutachten keinerlei rechtlichen Wert hat, weshalb auch kein besonderer formaler Iter bei der Erstellung einzuhalten ist. Ein einfaches Gutachten anfragen können Private, Unternehmen oder Institutionen.
  2. Beglaubigtes Gutachten: Ein beglaubigtes Gutachten ist eines, das eine beglaubigte Erklärung des Experten verlangt, der es ausstellt. Das bedeutet, dass der Fachmann das Gutachten erarbeitet und es danach einer Amtsperson (normalerweise einem Notar) vorlegt, der die Authentizität des Gutachtens bestätigt. Zugleich erklärt der Autor des Gutachtens offiziell, dass er dieses nach bestem (fachlichen) Wissen und Gewissen verfasst hat. Ein solches Gutachten wird in Fällen verlangt, in denen dem Dokument ein größerer Wert zukommt, also etwa bei Rechtsstreitigkeiten oder Gerichtsfällen.
  3. Beeidigtes Gutachten: Der rechtliche Wert eines beeidigten Gutachtens wird vom Gesetz festgelegt. Nach dem Verfassen des Gutachtens muss dessen Autor vor einer Amtsperson (auch hier ist es meist ein Notar oder ein Richter) einen Eid ablegen. Mit diesem bestätigt der Experte die Sorgfalt und den Wahrheitsgehalt des Gutachtens und übernimmt zugleich die rechtliche Verantwortung für im Gutachten enthaltenen Informationen. Beeidigte Gutachten können in Zivil- oder Strafrechtsfällen verlangt werden und müssen vom Gesetz klar vorgegebenen Regeln folgen.

Die wichtigsten Unterschiede zwischen einfachen, beglaubigten und beeidigten Gutachten können also wie folgt zusammengefasst werden:

  1. Rechtlicher Wert: Das einfache Gutachten hat keinen rechtlichen Wert, während das beglaubigte sowie das beeidigte Gutachten einen rechtlichen Wert haben, der per Gesetz festgelegt worden ist.
  2. Verfahrensvoraussetzungen: Ein einfaches Gutachten folgt keinem besonderen Iter, ein beglaubigtes Gutachten muss von einer Amtsperson beglaubigt werden, während das beeidigte Gutachten einen Eid vor einer Amtsperson voraussetzt.
  3. Zuverlässigkeit: Das beglaubigte und das beeidigte Gutachten garantieren einen höheren Grad an Zuverlässigkeit als das einfache, weil sie einen formalen Akt von Seiten des Experten mit sich bringen.
  4. Rechtlicher Kontext: Das einfache Gutachten kann in vielen (nicht rechtlichen) Fällen ausreichen, während das beglaubigte und das beeidigte Gutachten in Zivil- und Strafrechtsfällen Anwendung finden.

Zusammenfassend kann man also festhalten, dass das einfache Gutachten ein technisches Dokument ist, im dem eine objektive Beurteilung einer Fragestellung abgegeben wird, ohne dass dieser ein rechtlicher Wert zukommen würde. Das beglaubigte und das beeidigte Gutachten bringen dagegen eine formale Erklärung des Verfassers mit sich und haben daher ein per Gesetz definiertes höheres rechtliches Gewicht. Für welches Gutachten man sich entscheidet, hängt daher vom Kontext ab, in dem es gebraucht wird sowie von den Bedürfnissen der involvierten Parteien.